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LG Bielefeld, 12.06.2013 - 5 O 214/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegung und Nachweis der Erbringung der eigenen Leistungen eines vorleistungspflichtigen Dienstleisters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 12.06.2013 - 5 O 214/12
- OLG Hamm, 10.04.2014 - 24 U 98/13
- BGH, 26.02.2015 - III ZB 30/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 301/09
Schwarzgeldabrede
Auszug aus LG Bielefeld, 12.06.2013 - 5 O 214/12
Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.03.2010 (NJW 2010, 2604) besagt insoweit nichts anderes. - BGH, 25.01.2001 - VII ZR 296/00
Wirksamkeit eines auf Schwarzarbeit gerichteten Vertrages
Auszug aus LG Bielefeld, 12.06.2013 - 5 O 214/12
Anders ist es jedoch, wenn - wie hier - der Auftragnehmer oder Dienstverpflichtete den Gesetzesverstoß des Vertragspartners kennt und den Verstoß zum eigenen Vorteil ausnutzt oder der Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im allseitigen Einvernehmen erfolgt (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 557; NJW 1985, 2403). - OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 132/05
Beweislast bei Vergütungsklage des Dienstverpflichteten im Urkundenprozess
Auszug aus LG Bielefeld, 12.06.2013 - 5 O 214/12
Wer - wie hier - vorleistungspflichtig ist, hat die Erbringung der eigenen Leistungen darzulegen und zu beweisen (vgl. OLG Schleswig, MDR 2007, 292).
- BGH, 12.07.1985 - V ZR 15/84
Beweisantritt im Urkundenprozeß
Auszug aus LG Bielefeld, 12.06.2013 - 5 O 214/12
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass Verträge, die auf Täuschung eines Dritten gerichtet sind, wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein können (vgl. BGH, NJW 1985, 2953, 2954; NJW-RR 1992, 948, 949). - BGH, 20.12.1984 - VII ZR 388/83
Schwarzarbeit
Auszug aus LG Bielefeld, 12.06.2013 - 5 O 214/12
Anders ist es jedoch, wenn - wie hier - der Auftragnehmer oder Dienstverpflichtete den Gesetzesverstoß des Vertragspartners kennt und den Verstoß zum eigenen Vorteil ausnutzt oder der Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im allseitigen Einvernehmen erfolgt (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 557; NJW 1985, 2403). - BGH, 23.01.1992 - I ZR 265/90
Nichtige Vereinbarung zwischen Unternehmen und Auslandsrepräsentant zur …
Auszug aus LG Bielefeld, 12.06.2013 - 5 O 214/12
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass Verträge, die auf Täuschung eines Dritten gerichtet sind, wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein können (vgl. BGH, NJW 1985, 2953, 2954; NJW-RR 1992, 948, 949).
- OLG Hamm, 10.04.2014 - 24 U 98/13
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.06.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld (5 O 214/12) wird als unzulässig verworfen.